1. Erweiterung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Auslegungsbeschluss
In der öffentlichen Sitzung am 17.08.2022 hat der Ortsgemeinderat von Baar die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der modifizierten Planunterlagen beschlossen.
II. Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Baar, Flur 13. Er ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Planzeichnung durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Die Planzeichnung ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
III. Auslegungsdauer
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ 1. Erweiterung - bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom 19.09. bis einschließlich 19.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen - Zimmer 47 - während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es sind die jeweils gültigen Corona-Schutzmaßnahmen zu beachten. Diese können Sie unter www.vordereifel.de erfahren.
Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite
https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage--downloads/bebauungsplaene/ortsgemeinde-baar/auf-der-heide-1.-erweiterung sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de.