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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einwohnerinformation und Sachstand zu den geplanten Hochwasservorsorgemaßnahmen am Nitzbach – Bau Schwemmholzrechen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Ortsgemeinde Virneburg!

Die Hochwasserereignisse vom 14./15.07.2021 mit teilweise hohen Schäden an Grundstücken und Wohngebäuden sind noch in „schlechter Erinnerung“.

Mit dem Pressebericht vom März haben wir über die Einreichung der Förderanträge für zwei konkrete Maßnahmen am Nitzbach mit

  • der Renaturierung in der Ortslage Virneburg am Gemeindehaus und
  • dem Bau eines Schwemmholzrechens oberhalb der Ortslage

berichtet.

Für den als oberste Priorität geplanten Schwemmholzrechen wurde dann am 11.08.2023 vom Ministerium die Billigung ausgesprochen, d.h. ab diesem Zeitpunkt dürfen wir mit der Ausschreibung der Maßnahme beginnen. Die Maßnahme ist mit 145.000 € angesetzt, davon sollen 60 % und damit 87.000 € an Fördermittel fließen.

Ohne diese zu erwartende Landesförderung wäre die Maßnahmen für die Verbandsgemeinde nicht finanzierbar, bzw. haben die Ortsgemeinden über die allgemeine Verbandsgemeindeumlage die ungedeckten Kosten mit zu tragen.

Weiterhin wurden in der für eine Förderung und den Bau zwingend notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 19.06.2023 weitere Auflagen aus Sicht von Naturschutz und Landespfleg für die Arbeiten am sensiblen Gewässer vorgegeben.

Danach darf nicht zu jeder Jahreszeit einfach am Gewässer gebaut werden. Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, die Laichzeiten der Fische usw...

Diese bindenden Vorgaben müssen beachtet werden und bestimmen auch den Zeitablauf.

Derzeit bereitet das beauftragte Ingenieurbüro nach Durchführung notwendiger Bodengutachten und der in der Erlaubnis vorgegebenen Abstimmung mit den Fachbehörden die Ausschreibung soweit vor, dass nach Submission die Auftragsvergabe Anfang 2024 erfolgen kann.

Der Baubeginn ist dann für das Frühjahr vorgesehen.

Sie mögen daran erkennen, dass wir die Sorgen und Nöte in den betroffenen Ortslagen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit würdigen, uns aber auch durch das Wasserrecht Vorgaben gemacht werden, die es zu beachten gilt.

Alfred Schomisch  —  Matthias Steffens
Bürgermeister  —  Fachbereichsleiter Kommunale Betriebe