Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Gemeindebüro gehen derzeit mehrere Beschwerden über Lärmbelästigung durch Maschinen während der Ruhezeiten ein.
Aus diesem Grunde möchte ich nochmal auf die bestehenden Regelungen hinweisen.
Der Betrieb von Geräten und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Geräte und Maschinen dürfen, sofern sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr betrieben werden.
Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn die Wetterlage dies erfordert.