Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass die Bürgersteige in der Ortsgemeinde von Unkraut, Hecken und Sträuchern überwuchert werden, die sich von den angrenzenden Privatgrundstücken ausbreiten.
Daher muss ich nochmal darauf hinweisen, dass jede(r) Grundstückseigentümer(in) laut der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen u.a. dazu verpflichtet ist, die Gehwege frei zu halten und zu reinigen.
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Paragraphen dieser Satzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Daher bitte ich darum, sich nochmal mit dieser Satzung zu befassen und entsprechend zu handeln, damit keine Gefährdung z.B. durch das Ausweichen von Kindern auf die Fahrbahn aufgrund unpassierbarer Gehwege stattfindet und natürlich auch, damit unser Dorf sauber und ansehnlich bleibt.