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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 36/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der Wolfskaul“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 hat der Ortsgemeinderat von Kottenheim den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplanverfahren gefasst und am 02.06.2026 die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich Planungsinhalt und Verfahren

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kottenheim, Flur 3. Er ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan 1 durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Die externe Ausgleichsfläche liegt in der Gemarkung Rhens, Flur 15, Flurstück 58/1 (anteilig mit 2.514,24 m2). Sie ist auf dem Übersichtsplan 2 durch eine durchgezogene Linie markiert.

Der Übersichtsplan ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Durch diese Planung soll die Erweiterung einer hier ansässigen Firma ermöglicht werden. Hierzu ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) vorgesehen.

III. Veröffentlichungs- und Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Auf der Wolfskaul“ – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext und der Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 07.09. bis zum 07.10.2026

unter

www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Kottenheim / Auf der Wolfskaul

im Internet eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichung und Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder auf anderem Wege, (z.B.in Textform, per Fax, während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel oder in sonstiger geeigneter Form) vorgebracht werden.

Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de

Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die im normativen Teil der Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:

1.

Begründung einschließlich Umweltbericht mit Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; weiterhin mit Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes sowie die voraussichtlichen Umweltauswirkungen, das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; ferner mit Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Bilanzierung des Eingriffs und Empfehlungen für Festsetzungen; 

Bestandteil des Textes des Umweltberichtes ist ein landespflegerischer Bestandsplan und eine externe Kompensationsfläche; Stand Juli 2026

2.

Artenschutz

a)

Planunterlagen

•

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan „Auf der Wolfskaul“, Stand Januar 2026

-

Beschreibung des Plangebietes und der Wirkfaktoren

-

Rechtlicher Rahmen

-

Methodik der Erhebungen (Tag- und nachtaktive Brutvögel, Fledermäuse, Fledermäuse, Reptilien)

-

Vorgefundene Tierarten (Vögel, Fledermäuse)

-

Beurteilung etwaiger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Brutvögel, Fledermäuse)

-

Hinweise zur Umsetzung des Verfahrens (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, sonstige Maßnahmen)

-

Zusammenfassung

-

Quellenverzeichnis und Fotodokumentation

b)

Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 08.06.2021

3.

Natur- und Biotopschutz / Flächeninanspruchnahme

a)

Planunterlagen

•

Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand Juli 2026

•

Ergebnisse der Vegetationsaufnahmen (Grünlandkartierung), Bebauungsplan „Auf der Wolfskaul“ der Ortsgemeinde Kottenheim, Stand Mai 2026

b)

Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 08.06.2021

-

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 12.05.2021

-

Landwirtschaftskammer vom 06.05.2021

4.

Planunterlagen zum Immissionsschutz

a)

Planunterlagen

•

Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies: Schalltechnisches Gutachten zum bauleitplanerischen Verfahren „Auf der Wolfskaul“ (Bericht Nr. 1/21909/0925/2), Stand 09.10.2025

-

Aufgabenstellung

-

Immissionsberechnung und Beurteilung (Straßenverkehrsgeräuschemissionen)

-

Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation

-

Qualität der Prognose

-

Zusammenfassung

b)

Stellungnahmen

-

Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, vom 17.05.2021

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 07.06.2021

5.

Stellungnahmen zum Schutzgut Boden

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wasserwirtschaft, vom 11.05.2021 und 18.06.2021 zum Bodenschutz

6.

Stellungnahmen zum Schutzgut Wasser

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, vom 15.06.2021 zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung und Allgemeine Wasserwirtschaft/Starkregenvorsorge

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wasserwirtschaft, vom 11.05.2021 und 18.06.2021 zu Wasserrechten, Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Löschwasserbereitstellung

-

Abwasserwerk Vordereifel vom 16.06.2021 zum Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Wasserversorgung

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Brandschutz, vom 19.05.2021 zum Löschwasser

7.

Stellungnahmen zum Schutzgut Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Praktische Denkmalpflege, vom 04.06.2021

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, vom 23.05.2021

Kottenheim, 24.08.2026
- Siegel -
Behrendt,
Ortsbürgermeisterin