Der Ortsgemeinderat Siebenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung 04.09.2023 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2022, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 21.06.1996, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Der Gemeindeanteil wird für das Jahr 2022 nach Abwägung der in § 6 der Satzung festgelegten Kriterien der Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10.v.H. festgesetzt.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Siebenbach wird auf 0,003790 €/m2festgesetzt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide hierfür durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.