Planänderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Verbandsgemeinde Vordereifel hat am 05.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Ditscheid, Flure 5 und 12. Er ist in der nachfolgend unmaßstäblich verkleinert abgedruckten Geltungsbereichskarte durch eine rote Linie umgrenzt. Die Karte ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.