Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Zwischen Hauptstraße, Burgweg und Im Vogelsang“
Der Ortsgemeinderat von Luxem hat in der öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 den Planaufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Zwischen Hauptstraße, Burgweg und Im Vogelsang“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes gemäß § 5 a BauNVO.
Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung liegt in der Gemarkung Luxem, Flur 4; er ist in der nachfolgend abgedruckten Plankarte (Auszug aus den Geobasisinformationen - Liegenschaftskarte -), die Bestandteil dieser Öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine rot gestrichelte Linie umgrenzt. Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB nach den Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) geführt.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Ortsgemeinderat von Luxem hat in der öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 den Entwurf anerkannt sowie die Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Bekanntmachung im Internet beschlossen.
Der Entwurf der Satzung, bestehend aus
- Planentwurf
- Satzungstext mit textlichen Festsetzungen
- Begründung
können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15.09. bis zum 15.10.2025
unter
www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Luxem / Ergänzungssatzung
im Internet eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf der Satzung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, vorgebracht werden. Sie können diese auch per Email an j.gaeb@vordereifel.de senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 S. 2 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Luxem, den 08.09.2025
(Siegel)