Vor dem Beginn des Zeitfensters für den Heckenschnitt (1. Oktober bis 28. Februar) möchte ich alle Grundstücksbesitzer und Besitzerinnen an ihre Pflicht erinnern, ihre Hecken, welche auf Straßen, Gehwegen oder zur Nachbarschaft ragen,auf die vorgegebenen Höhen und Breiten zurück zu schneiden.
Ebenso bitte ich die zugehörigen Gehwege von Gras und Dreckablagerungen zu reinigen.
Für den anfallenden Grünschnitt steht der Grünschnittplatz neben dem Sportplatz zu Verfügung.