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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Kehrig zum 31.12.2022 und Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat von Kehrig hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Kehrig zum 31.12.2022 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge —  2.076.466,13 Eur

Gesamtbetrag der Aufwendungen —  2.210.489,87 Eur

Jahresfehlbetrag — 134.023,74 Eur

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen  —  2.320.365,19 Eur

Gesamtbetrag der Auszahlungen  — 2.884.891,92 Eur

Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr -  — 564.526,73 Eur

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Kehrig hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 von 4.294.504,72 Eur um 134.023,74 Eur auf 4.160.480,98 Eur reduziert.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

a) dem Ortsbürgermeister Stefan Ostrominski, sowie den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,

b) dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 25.09.2023 bis 05.10.2023 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Kehrig
Ostrominski, Ortsbürgermeister