Der Ortsgemeinderat Baar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2026 beschlossen, für die geleisteten, beitragsfähigen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in den Abrechnungseinheiten 2 und 5 der Ortsgemeinde Baar für das Jahr 2025 wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben.
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, GVBl. 1995, Seite 175, in der jeweils gültigen Fassung und die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge (ABS wkB) der Ortsgemeinde Baar vom 20.03.2023 samt ihrer Anlagen.
Der Beitragsanspruch der Gemeinde entsteht für das Jahr 2025 mit Ablauf des 31.12.2025 (§ 8 ABS wkB). Die Abrechnungseinheit 2 der Ortsgemeinde Baar umfasst den Ortsteil Engeln und die Abrechnungseinheit 5 umfasst den Ortsteil Niederbaar (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 und 5 ABS wkB sowie die Anlage 1 dieser Satzung).
Gemäß § 4 ABS wkB unterliegen der Beitragspflicht alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit 2 oder 5 der Ortsgemeinde Baar gelegenen Verkehrsanlage haben.
Grundstücke, die von den nachfolgend genannten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, werden entsprechend § 13 i.V.m. § 7 ABS wkB bei der Veranlagung für das Jahr 2025 verschont:
Im Hardtberg (Abrechnungseinheit 5 - Niederbaar)
Die in 2025 angefallenen Investitionskosten sind für erfolgte Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit 2 hinsichtlich der Straßenbeleuchtung des Dorfgemeinschaftshauses entstanden. Die in der Abrechnungseinheit 5 entstandenen Investitionskosten sind aufgrund der Erneuerung eines Teilstücks der Dorfstraße angefallen.
Höhe des beitragspflichtigen Aufwands, des Gemeindeanteils und Festsetzung des Beitragssatzes
Der Gemeindeanteil für die beitragspflichtigen Aufwendungen in 2025 beträgt für die Abrechnungseinheiten 2 und 5 entsprechend § 10a Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 5 der ABS wkB jeweils 35 v.H.
Abrechnungseinheit 2 (Engeln):
| Jahr | Beitrags-pflichtiger Aufwand | 35 % Gemeinde-anteil | Verbleibender Beitragsanteil | Beitragssatz je m² beitragspfl. Fläche |
| 2025 | 3.045,21 € | 1.065,82 € | 1.979,39 € | 0,125500 € / m² |
Abrechnungseinheit 5 (Niederbaar):
| Jahr | Beitrags-pflichtiger Aufwand | 35 % Gemeinde-anteil | Verbleibender Beitragsanteil | Beitragssatz je m² beitragspfl. Fläche |
| 2025 | 47.548,77 € | 16.642,07 € | 30.906,70 € | 0,435477 € / m² |
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2025 in Kürze versendet werden.