Der Ortsgemeinderat Ettringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2022 beschlossen, für den Ausbau der Gehweganlagen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „St. Johanner Straße“ und „Alte Schulstraße“ (ehem. K 22), Ettringen, entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, GVBl. 1995, S. 175, in seiner jeweils gültigen Fassung und der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Ortsgemeinde Ettringen vom 04.03.2020 die endgültigen Ausbaubeiträge im Wege der Kostenspaltung zu erheben.
Die gesamte gemeindliche Maßnahme umfasst die Kosten für den Grunderwerb (Gehweg-Parzellen) einschl. der Nebenkosten, die Vermessungskosten, die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen, die Lieferung und Installation der Straßenbeleuchtungskörper einschl. der Erdverkabelung, die anteiligen Kosten für die Oberflächenentwässerung, die Pflanzarbeiten sowie die anteiligen Ingenieurleistungen für Planung und Bauleitung.
Die Maßnahme ist inzwischen beendet.
Einheitliches Abrechnungsgebiet
Die „St. Johanner Straße“ und die “Alte Schulstraße“, innerhalb der Ortsdurchfahrt, Ortsgemeinde Ettringen, sind eine eigenständige Verkehrsanlage. Sie bilden daher einen gemeinsamen Ermittlungsbereich und stellen ein einheitliches Abrechnungsgebiet dar.
Festsetzung des Gemeindeanteils
Der Ortsgemeindeanteil wird vom Ortsgemeinderat entsprechend § 10 Abs. 4 KAG und § 5 ABS der Ortsgemeinde Ettringen für diese Maßnahme angemessen auf 50 v.H. festgesetzt, so dass ebenfalls 50 v.H. auf die Beitragspflichtigen umzulegen sind.
Festsetzung des endgültigen Ausbauaufwands und des Beitragssatzes
Der beitragsfähige Ausbauaufwand für die gesamte Maßnahme beträgt endgültig 158.025,64 €. Nach Abzug des 50 %-igen Ortsgemeindeanteils sind ebenfalls 50 v.H. = 79.012,82 € auf die Beitragspflichtigen umzulegen. Der endgültige Ausbaubeitrag pro m² gewichteter Grundstücksfläche (Beitragssatz) wird für diese Maßnahme auf 3,092599 € festgesetzt.
Vorausleistungen wurden für diese Maßnahme in 2016 erhoben, der damals aufgrund der Kostenschätzung angesetzte Beitragssatz betrug 3,268093 €. Sie werden jetzt bei der endgültigen Beitragsabrechnung angerechnet.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Bescheide für die endgültige Beitragsabrechnung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel in Kürze zugestellt werden.