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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.09.2023

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Willi Hörter wurde als neues Ratsmitglied durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet.

Bebauungsplanverfahren "Im Buchstück 2"

Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschließt, bis zur Klärung der rechtlichen Situation das Verfahren ruhend zu stellen.

Bebauungsplanverfahren "In den Sechs Morgen 2"

Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschließt, bis zur Klärung der rechtlichen Situation das Verfahren ruhend zu stellen.

Wahl der/des weiteren Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung u. Einführung in das Amt

Alexander Augel (CDU) wird einstimmig zum weiteren Beigeordneten gewählt. Nach Annahme der Wahl händigt Ortsbürgermeister Rainer Wollenweber ihm die Ernennungsurkunde aus. Anschließend erfolgt die Vereidigung in der vorgeschriebenen Eidesformel nach § 51 Landesbeamtengesetz und die Amtseinführung.

Ergänzungswahlen Ausschüsse

Folgende Personen wurde gewählt:

Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied: Christian Zillliken

Stellvertreter: Joachim Beul

Schulträger- und Kindertagesstättenausschuss

Mitglied: Andreas Sauerborn

Erhebung von Ausbaubeiträgen im Wege der Kostenspaltung für den Ausbau der Gartenstraße (4. Teilstück der Erschließungseinheit "Barbarastraße" und Gartenstraße"); hier: Vorausleistungserhebung

1. Erneuerung der Straßenfahrbahn

Der Ortsgemeinderat St. Johann beschließt, für die anfallenden, anteiligen Kosten zur Herstellung der Straßenfahrbahn, die anteiligen Kosten für Ingenieurleistungen für die Planung und Bauleitung sowie die anteiligen Kosten der Vermessung und Schlussvermessung in der „Gartenstraße“ (4. Teilstück der Erschließungseinheit „Barbarastraße“ und „Gartenstraße“), Ortsgemeinde St. Johann, entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Ortsgemeinde St. Johann vom 10.03.2020 Vorausleistungen in Höhe des voraussichtlichen Ausbaubeitrages zu erheben.

2. Erneuerung der Gehweganlage und der Straßenbeleuchtung

Der Ortsgemeinderat St. Johann beschließt, für die anfallenden, anteiligen Kosten zur Herstellung der Gehweganlage und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Erdverkabelung, Lieferung und Installation der Straßenleuchten), die anteiligen Ingenieurleistungen für die Planung und Bauleitung sowie die anteiligen Kosten der Vermessung und Schlussvermessung in der „Gartenstraße“ (4. Teilstück der Erschließungseinheit „Barbarastraße“ und „Gartenstraße“), Ortsgemeinde St. Johann, entsprechend den Bestimmungen des KAG und der ABS vom 10.03.2020 Vorausleistungen in Höhe des voraussichtlichen Ausbaubeitrages zu erheben.

Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus

Der Ortsgemeinderat beschließt, zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhauses mit Garage das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen/

Digitale Sitzungsteilnahme gemäß § 35 a GemO

Der Ortsgemeinderat St. Johann spricht sich dafür aus, die Möglichkeit einer digitalen Sitzungsteilnahme nach § 35 a Gemeindeordnung (GemO) zu nutzen.

Verkehrsberuhigung Mayener Straße "K 21"

Ortsbürgermeister Rainer Wollenweber berichtet, dass der Wunsch nach einer Aufpflasterung in der Mayener Straße in Höhe der Einmündung Barbarastraße an ihn herangetragen wurde. Die Angelegenheit soll zunächst im Arbeitskreis „Verkehr und Infrastruktur“ der Dorfmoderation beraten werden.

Verpflegungsaufwand Betreuende Grundschule

Ortsbürgermeister Rainer Wollenweber berichtet, über den Lieferantenwechsel beim Mittagessen.

Finanzstatusbericht 2023

Der Ortsgemeinderat nimmt den Finanzstatusbericht zur Kenntnis.

Unterrichtung des Ortsgemeinderates über abgeschlossene Verträge gemäß § 33 Abs. 2 GemO für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat St. Johann wird über einen im Jahre 2022 abgeschlossenen Vertrag unterrichtet.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Entlastungserteilung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt.

Des Weiteren wird

1.

Ortsbürgermeister Rainer Wollenweber,

2.

den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben,

3.

dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch,

4.

sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Vordereifel, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen wird zugestimmt, soweit eine Zustimmung gemäß § 100 GemO vorgesehen war, aber noch nicht erteilt worden ist.

Rainer Wollenweber, Ortsbürgermeister

Diese und weitere Informationen über unsere Ortsgemeinde und auch zur Dorfmoderation finden Sie auf unserer Internetseite https://st-johann-eifel.de