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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einwohnerinformation über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Hausten vom 13. September 2023

Top 1 Nutzungsänderung Zimmer/Scheune zu Wohnraum

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Bauantrag auf Nutzungsänderung Zimmer/Scheune zu Wohnraum in Hausten, Netterweg 10, Flur 4, Flurstück 25, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB – zu erteilen.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Top 2 Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung von Bestandgebäude zu Ergotherapie Praxis

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung von Bestandsgebäude zu Ergotherapie Praxis in Hausten, Bergstraße 5, Flur 5, Flurstück 9, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB – zu erteilen.

Ein Ratsmitglied nahm an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Top 3 Neubau einer Doppelgarage

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Bauantrag auf Errichtung einer Doppelgarage in Hausten, Über der Schleifmühle 7, Flur 4, Flurstück 159/1, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB – zu erteilen.

Ein Ratsmitglied nahm an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Top 4 Neubau eines Einfamilienhauses

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Hausten, Über der Schleifmühle 13, Flur 4, Flurstück 160, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB – zu erteilen.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Top 5 Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat beschließt:

1.

Die Ortsgemeinde Hausten erhebt entsprechend den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 08.11.2017 Beiträge.

2.

Der Ortsgemeindeanteil wird nach Abwägung der in § 6 der Satzung vom 27.06.1996 festgelegten Kriterien für die Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10 v.H. festgesetzt.

3.

Die Investitionsaufwendungen für das Jahr 2022

betragen  —  13.889,42 €

Die Einnahmen aus Zuschüssen und dgl. hierzu

betragen  —  0,00 €

Zwischensumme:  —  13.889,42 €

Nach Abzug des Gemeindeanteils in Höhe

von 10 v.H.  —  1.388,94 €

beträgt der beitragspflichtige Gesamtaufwand  —  12.500,48 €

Der Reinertrag aus der Jagdpacht in 2022

betrug  —  12.825,00 €

Somit ist der Gesamtaufwand der Gemeinde NICHT höher ist als der Reinertrag aus der Jagdpacht 2022. Für die Beitragsberechnung der Feld- und Waldwege wird daher der ermittelte Gesamtaufwand aus 2022

angesetzt =  —  12.500,48 €

4.

Die gesamten Grundstücksflächen im Außenbereich (§ 35 BauGB) der der Gemarkung Hausten betragen  —  325,5565 m²

5.

Der Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche

wird auf  —  0,003839 €/m²

(12.500,48 € : 3.255.565 m² Außenbereichsfläche) festgesetzt.

6.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beitragsveranlagung durchzuführen.

Top 6 Finanzstatusbericht

Nach § 21 GemHVO ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Der Ortsgemeinderat nimmt den beigefügten Finanzstatusbericht zur Kenntnis.

Top 7 Unterrichtung des Ortsgemeinderates über abgeschlossene Verträge gemäß § 33 Abs. 2 GemO für das Jahr 2022

Nach § 33 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Ortsgemeinderat jährlich vom Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Ortsgemeinde zu unterrichten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.

Der Ortsgemeinderat Hausten wird darüber unterrichtet, dass für das Kalenderjahr 2022 keine Verträge, die der Berichtspflicht nach § 33 Abs. 2 GemO unterliegen, geschlossen wurden.

Top 8 Mitteilungen

Zuweisung Duales System Deutschland Glascontainer II. Halbjahr 2022

214,48 € (Einwohner/373)

Straßenoberflächenentwässerung Wj 2023 13.399,16 € (23.102 qm x 0,588 €).

Sachkosten der Grundschule Weibern 2022 8.363,29 € und 1.392,48 €.

Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme an der L 83 /Mayener Straße Die OG ist erstmalig in 2021 tätig geworden (Schreiben vom 06.05.2021 an LBM Cochem).

Im Juli 2021 hat eine Geschwindigkeitsmessung stattgefunden.

Im März 2023 fand eine Begehung mit der Straßenmeisterei Mayen statt.

Verschwenkung von Weibern kommend bzw. von Richtung Mayen/Nettetal.

Radweganbindung von Hausten nach Weibern

Im Radwegekonzept d. Landkreises Mayen-Koblenz endet der untersuchte Bereich direkt an der Gemarkungsgrenze, weshalb dort aktuell keine Weiterführung in Richtung Weibern geplant ist.

Die OG wird eine offizielle Anfrage an die VG stellen.

Die Inbetriebnahme des Mobilfunkmastes in der Gemarkung Weibern ist erfolgt (14.07.2023).

Diese Aussage stimmt nicht. Der Mobilfunkmast wird offiziell wohl erst im Januar 2024 funken.

Seniorentag am Sonntag, 22.10.2023 ab 12.00 Uhr.

Blaskapelle Weibern feiert am 14.10. und 15.10.2023

70-jähriges Bestehen/Jubiläum.

Das Musikfest findet am 15,10.2023 statt.

Top 9 Einwohnerfragestunde

Fragen aus der Zuhörerschaft wurden aufgenommen.

Norbert Klapperich, Ortsbürgermeister