Liebe Mitbürger,
im Namen der Ortsgemeindeverwaltung weise ich alle ausdrücklich auf die Pflicht zur Freihaltung der Entwässerungsrinnen und Wassereinläufe in der Ortslage Bermel und den Ortsteilen Fensterseifen und Heunenhof hin. Bezugnehmend auf die Broschüre der Verbandsgemeinde in Verbindung mit der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen“ der Ortsgemeinde und mit Verweis auf die Vernunft im Sinne der Allgemeinheit bitte ich um Freihaltung/Freischaffung der Entwässerungsrinnen, um Schaden abzuwenden.
Im vergangenen Winter ist zum Beispiel ein Unfall vermeldet worden, weil die Straße durch nicht abgeführtes Wasser und Nachtfrost zu einer Rutschbahn wurde. Dies gilt es zu verhindern, wie auch das Einschlämmen von Grundstücken durch nicht eingeleitetes Regenwasser.
Dies bitte ich als ausdrücklichen Appell zu verstehen. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.