Der Herbst hat begonnen. Dennoch ist an verschiedenen Stellen im Ort der Bewuchs von Gärten und Grundstücken weit über die Grenze hinaus gewachsen und Behindern die Nutzung von Bürgersteig und Straßen.
Wir erinnern hiermit an die Pflicht zur Freihaltung. Ich biotte alle Mitbürger den Bewuchs so zurück zu schneiden, dass ein ausreichender Abstand zu öffentlichen Flächen jederzeit gewährleistet ist.
Dies gilt ebenso für das schadlose Erreichen von öffentlichen Einrichtungen (wie Gebäude, Spiel- und Parkplätze) oder Briefkästen.
Wir bedanken uns für die Beachtung bei der Grundstückspflege im Sinne des Allgemeinwohl.