Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 158.470 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 202.630 Eur
Jahresfehlbetrag auf — 44.160 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 144.890 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf — 176.980 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -32.090 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 25.000 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 25.000 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 57.090 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 57.090 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 201.980 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 201.980 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 0 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer |
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| - Grundsteuer A — 345 v.H. |
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| - Grundsteuer B — 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer — 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 24,00 Eur
- für den zweiten Hund — 36,00 Eur
- für jeden weiteren Hund — 48,00 Eur
- für jeden Kampfhund — 500,00 Eur
Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 980.675,83 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2022 mit 35.186,69 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 1.015.862,52 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 43.490,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 972.372,52 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 44.160,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 928.212,52 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 08.02.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.