Die Ortsgemeinde hat auf Grund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen die Reinigungspflicht für Straßen und Gehwege auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Diese Reinigungspflicht umfasst auch die Schneeräumung auf den Straßen bis zur Fahrbahnmitte sowie das Bestreuen Gehwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.
Auf Grund der Übertragung durch die Satzung ist die Ortsgemeinde nicht mehr für den Winterdienst verantwortlich und es ist auch nicht mehr deren Aufgabe.
Dennoch hat der Ortsgemeinderat entschieden, den Winterdienst auf den Hauptverkehrsstraßen sowie auf Steilstücken weiter als freiwillige Leistung vorzunehmen. In der vergangenen Woche wurde wegen der Gefahr von Blitzeis ausnahmsweise die gesamte Ortslage gestreut. Ob die Gemeinde diese Leistungen aus finanziellen Gründen dauerhaft anbieten kann, bleibt abzuwarten.
Diese und weitere Informationen über unsere Ortsgemeinde finden Sie auf unserer Internetseite https://st-johann-eifel.de