Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.672.620 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.105.790 € |
| Jahresfehlbetrag auf | 433.170 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 4.486.880 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 4.678.170 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -191.290 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 621.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.501.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -880.000 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 1.137.800 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 66.510 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 1.071.290 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 6.245.680 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 6.245.680 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € |
| zusammen auf | € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden nicht festgesetzt.
Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| Grundsteuer A | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 24,00 Eur |
| - für den zweiten Hund | 36,00 Eur |
| - für jeden weiteren Hund | 48,00 Eur |
Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Öffentliche Wasserversorgung
1.1 Wassergebühr
Berechnungseinheit ist der Wasserverbrauch des laufenden Jahres. Die Gebühr beträgt je m3 verbrauchtes Wasser 1,12 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 % = 0,08 Eur/m3).
1.1.1 Die Vorausleistungen auf die Wassergebühren des Jahres 2026 je m3 verbrauchtes Wasser werden auf 1,12 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,08 Eur/m3).
1.2 Wiederkehrender Beitrag
Berechnungseinheit ist 1 m2 Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen. Der wiederkehrende Beitrag wird auf 0,16 Eur je m2 gewichteter Grundstücksfläche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m2).
1.2.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2026 werden auf 0,16 Eur je m2 Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m2).
1.3 Einmalige Wasserleitungsbeiträge
Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Wasserleitungsbeiträge für die erste Herstellung und den Ausbau der Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstückshausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum nach der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der jeweils gültigen Fassung.
Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 2,2255 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,1456 Eur/m2).
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 10.122.847,79 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 487.046,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 10.609.893,79 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 139.900,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 10.469.993,79 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 433.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 10.036.823,79 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.01.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.01.2026 bis 04.02.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.