Bebauungsplan für die Teilgebiete „Solarpark 1 und 2“
Der Ortsgemeinderat von Baar hat in der öffentlichen Sitzung am 27.11.2025 den Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark 1 und 2“ gefasst.
Geltungsbereich
Die vorgesehenen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes liegen in der Gemarkung Baar, Flure 9, 13 und 17. Sie sind in der nachfolgenden Plankarte durch kräftige schwarze Linien umgrenzt (siehe Anlage – im Abdruck unmaßstäblich verkleinert).
Planungsziele
Ziel der Planung war die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch Ausweisung von zwei Sondergebieten nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Nutzung solarer Strahlungsenergie“.
Das Verfahren ist nicht mehr erforderlich, da die Investorin von dem Projekt Abstand genommen hat.
Die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.