Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

22. Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verbandsgemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 den Planänderungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Am 04.12.2025 hat er die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Bekanntmachung des Änderungsentwurfes im Internet und gleichzeitiger öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Die vorgesehenen Geltungsbereiche der Änderung liegen in den Gemarkungen Hausten (Flure 1 und 5) und Kehrig (Flure 1 und 15). Sie sind in der beigefügten Plankarte jeweils gelb markiert.

Planungsziele

Die Ortsgemeinden Hausten und Kehrig planen die Ausweisung von Wohnbauflächen durch Bebauungspläne an Stellen, die im aktuellen Flächennutzungsplan noch als Flächen für Landwirtschaft ausgewiesen sind. Hierzu soll die Darstellung von Wohnbauflächen an diesen Stellen durch die Rücknahme bestehender, noch nicht realisierter Wohnbauflächendarstellungen in annähernd gleicher Flächengröße erfolgen („Flächentausch“). Die bisherigen Wohnbauflächen werden künftig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Auslegungsdauer

Der Vorentwurf der Änderungsplanung (Planzeichnung und Erläuterungsbericht) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 26.02.2026 zu jedermanns Einsicht im Internet unter www.vordereifel.de Rubrik Rathaus - Offenlage/Downloads - Flächennutzungsplan - 22. Änderung veröffentlicht.

Zudem kann der Entwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Zimmer A209, während der Öffnungszeiten (montags - donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr, abgesehen von den Schließtagen an Fastnacht am 12.02.26 ab 12.00 Uhr und 16.02.-17.02.26 ganztags) eingesehen werden. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Während dieser Auslegungsfrist kann Jeder zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Stellung nehmen.

Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Email eingereicht werden. Am einfachsten richten Sie diese per Email an: j.gaeb@vordereifel.de Rückfragen bei Einsichtnahme des Bebauungsplanes im Internet können gerne per Email oder telefonisch (02651/8009-36) erfolgen.

Mayen, den 19.01.2026
- Siegel -
Kicherer
Erster Beigeordneter