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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsgemeinde Kottenheim

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Rutschbach“, 2. Änd. und Erw. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 09.11.2022 hat der Ortsgemeinderat von Kottenheim den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplanverfahren gefasst und am 23.09.2025 die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich Planungsinhalt und Verfahren

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kottenheim, Flur 3. Er ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Externe Ausgleichsflächen liegen in der Gemarkung Kottenheim, Flur 4, Flurstücke 44/2 und 1095/43 tlw. Sie sind auf dem Übersichtsplan durch eine durchgezogene Linie markiert.

Der Übersichtsplan ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Durch diese Planung soll das in der 1. Erweiterung ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet erweitert und der vorgesehene Wendehammer verlegt werden. Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 14.09.2023 vom damaligen beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in das Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB überführt. Die Anregungen, die in 2023 zur damaligen Offenlage eingegangen waren, werden nunmehr als frühzeitige Beteiligung gewertet und sind in die nunmehr ausliegenden Unterlagen eingeflossen.

Die bisher in diesem Verfahren enthaltene vereinfachte Änderung der textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der 1. Erweiterung wurde mit Beschluss vom 14.09.2023 abgetrennt und wird nunmehr in einem separaten Verfahren (1. vereinfachte Änderung) behandelt.

III. Veröffentlichungs- und Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „In der Rutschbach“ 2. Änd. u. Erw. – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext und der Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 04.10. bis zum 04.11.2025

unter

www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Kottenheim / In der Rutschbach 2. Änd. u. Erw.

im Internet eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichung und Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder auf anderem Wege, (z.B.in Textform, per Fax, während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel oder in sonstiger geeigneter Form) vorgebracht werden.

Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de

Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:

1.

Begründung einschließlich Umweltbericht mit Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; weiterhin mit Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes sowie die voraussichtlichen Umweltauswirkungen und das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; ferner mit Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Bilanzierung des Eingriffs und Empfehlungen für Festsetzungen;

Bestandteil des Textes des Umweltberichtes ist ein landespflegerischer Bestandsplan und eine externe Kompensationsfläche; Stand September 2025

2.

Artenschutz

a)

Planunterlagen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan „In der Rutschbach, 1. Erweiterung“, Stand Oktober 2020, ergänzt im Juni 2021

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan „In der Rutschbach, 2. Änderung und Erweiterung“, Stand Dezember 2022

Beschreibung des Plangebietes und der Wirkfaktoren

Rechtlicher Rahmen

Methodik der Erhebungen

Erfasse Tierarten

Beurteilung etwaiger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (Brutvögel, Fledermäuse, Falter, Heuschrecken)

Hinweise zur Umsetzung des Verfahrens (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, sonstige Maßnahmen)

Zusammenfassung

Quellenverzeichnis und Fotodokumentation

b)

Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 04.07.2023 und 09.11.2021

-

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 09.07.2023

3.

Natur- und Biotopschutz / Flächeninanspruchnahme

a)

Planunterlagen

Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand September 2025

b)

Stellungnahmen

-

Landwirtschaftskammer vom 05.07.20232 und 11.11.2021

-

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 09.07.2023

4.

Planunterlagen zum Immissionsschutz und Verkehr

a)

Planunterlagen

TÜV Rheinland Energy GmbH, Immissionsschutz/Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung des auf die vorgesehene 1. Erweiterung des Bebauungsplans „In der Rutschbach“ einwirkenden Straßenverkehrslärms, (TÜV-Bericht Nr. 936/21240368/01), Stand 14.05.2017

TÜV Rheinland Energy GmbH, Immissionsschutz/Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung des auf die vorgesehene 1. Erweiterung des Bebauungsplans „In der Rutschbach“ einwirkenden Straßenverkehrslärms, 1. Fortschreibung (TÜV-Bericht Nr. 936/21253469/01), Stand 05.07.2021

-

Aufgabenstellung

-

Vorgehensweise

-

Örtliche Verhältnisse

-

Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen

-

Verkehrslärm

-

Lärmminderungsmaßnahmen

b)

Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Straßenverkehrsbehörde vom 26.05.2023

-

Ortsgemeinde Thür vom 04.07.2023

-

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 09.07.2023

5.

Stellungnahmen zum Schutzgut Boden

-

Landesamt für Geologie und Bergbau vom 05.10.2020 und 12.10.2021 zu Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wasserwirtschaft vom 09.06.2023

6.

Schutzgut Wasser

a)

Planunterlagen

Wasserhaushaltsbilanz, Stand September 2025

-

Aufgabenstellung, Grundlagen und Methodik

-

Örtliche Verhältnisse und Planungsgrundlagen

-

Varianten und mögliche Maßnahmen

-

Ergebnis mit Erläuterung

-

Fazit

b)

Stellungnahmen

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wasserwirtschaft vom 09.06.2023

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 11.07.2023 zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung und Allgemeine Wasserwirtschaft/Starkregenvorsorge

7.

Stellungnahmen zum Schutzgut Klima

-

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Landesplanungsbehörde vom 13.06.2023

8.

Stellungnahmen zum Schutzgut Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte, vom 24.05.2023

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, vom 01.06.2023 wegen Verdacht auf archäologische Fundstellen

Kottenheim, 26.09.2025
- Siegel -
Behrendt,
Ortsbürgermeisterin