weist die Gemeindeverwaltung daraufhin, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist an oder auf gemeindlichen Grundstücken Veränderungen herbeizuführen. Dies gilt insbesondere für Verkehrsanlagen und Wege sowie Baumschnitt oder Ablagerungen jedweder Art.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es sinnvolle Maßnahmen gibt, die im Sinne der Verbesserung einer Situation sinnvoll erscheinen. Es bedarf aber grundsätzlich der Einholung einer gemeindlichen Erlaubnis bevor hier Maßnahmen ergriffen werden.