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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat Weiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2022, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 25.04.1996, wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Der Gemeindeanteil wird für das Jahr 2022 nach Abwägung der im § 6 der Satzung festgelegten Kriterien der Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10.v.H. festgesetzt.

Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Weiler wird auf 0,001715 €/m² festgesetzt.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zugestellt werden.

Weiler, den 28.09.2023
Ortsgemeinde Weiler
(Siegel)
Fabian Steffens, Ortsbürgermeister