Der Ortsgemeinderat Weiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2022, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 25.04.1996, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Gemeindeanteil wird für das Jahr 2022 nach Abwägung der im § 6 der Satzung festgelegten Kriterien der Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10.v.H. festgesetzt.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Weiler wird auf 0,001715 €/m² festgesetzt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zugestellt werden.