Planänderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Verbandsgemeinde Vordereifel hat am 20.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von zwei Sonderbauflächen (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ beschlossen.
Die Geltungsbereiche liegen in der Gemarkung Baar, Flure 9, 13 und 17. Sie sind in der nachfolgend unmaßstäblich verkleinert abgedruckten Geltungsbereichskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Die Karte ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.