Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Vordereifel wird in den nächsten Tagen mit den Bauarbeiten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen im Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes "Wallemer Weg", 4. BA beginnen. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem.
Diese Maßnahmen unterliegen der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Vordereifel vom 24.07.2015.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, ab Baubeginn Vorausleistungen auf die endgültigen Entwässerungsbeiträge zu erheben.
Die Fälligkeit wird auf einen Monat nach Zustellung der Beitragsbescheide festgesetzt.
Die genauen Fälligkeiten finden Sie auf den jeweiligen Beitragsbescheiden.
Gleichzeitig bietet die Verbandsgemeinde auf freiwilliger Basis den Abschluss von Ablöseverträgen an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie mit den Beitragsbescheiden, welche Ihnen in Kürze zugestellt werden.