Der Ortsgemeinderat Langenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2023 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2022, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 27.06.1996, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Gemeindeanteil wird für das Jahr 2022 nach Abwägung der im § 6 der Satzung festgelegten Kriterien der Nutzung der Feld- und Waldwege auf 10.v.H. festgesetzt.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Langenfeld wird auf 0,000380 Eur / m2festgesetzt.
Außerdem hat der Ortsgemeinderat festgelegt, Beiträge, die unter 10,- € liegen, nicht zu veranlagen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.