Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 10.10.2024 fand die Sitzung des Gemeinderates statt. Über folgende Tagesordnungspunkte wurde beraten:
TOP 1: Die vom Rat neue Geschäftsordnung Kottenheims wurde um digitalisierte Abläufe ergänzt und erweitert und einstimmig vom Rat verabschiedet.
TOP 2: Bedingt durch formelle Änderungen wurden der Werksausschuss und der Kindergartenausschuss personell teilweise neu besetzt. Eine genaue Übersicht der Ausschüsse und ihrer Besetzung finden Sie unter https://www.kottenheim.de/verwaltung
TOP 3: Die Gemeinde Kottenheim ist seit 2017 Partner der Kooperationsvereinbarung Mühlsteinrevier, in deren Rahmen eine Bewerbung zum UNESCO Welterbe erarbeitet werden soll. Dies erfolgte durch eine Arbeitsgruppe bis 2021, wo die Bewerbung eingereicht wurde und im September des Jahres durch den Landesfachbeirat als Rheinlandpfälzischer Vorschlag für die deutsche Tentativliste für geeignet befunden wurde. In 2023 fiel jedoch die weiterführende Entscheidung der Kultusministerkonferenz zu Ungunsten der Bewerbung aus. Es fehlten der Kultusministerkonferenz Schutz, Erhaltungs- und Nutzungskonzepte. Neue Vorgabe war außerdem die Anforderung, dass zu einem frühen Zeitpunkt Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des Welterbegutes gekoppelt sein müssen. Im April dieses Jahres entschieden die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden, dass der Prozess zur Anerkennung als Weltkulturerbe in einem erneuten Aufstellungsverfahren weitergeführt werden sollte. Allerdings mit verkleinertem Etat, über den Gutachten und Fremdleistungen finanziert werden können, wenn notwendig. Die Verbandsgemeinde Vordereifel und die Gemeinden Ettringen und Kottenheim teilen sich hierbei die jährliche Unterstützung von € 10.000,-. Der Gemeinderat Kottenheim sprach sich einstimmig für ein erneutes Aufstellungsverfahren aus.
TOP 4: Die KSK Mayen spendete einen Betrag von € 300,- für die Seniorenarbeit als Zuschuss für die Seniorenfahrt. Der Gemeinderat stimmte der Annahme einstimmig zu und bedankte sich für die Unterstützung.
TOP 5: Die Verwaltung empfiehlt den Gemeinden die Hebesätze, die als Basis zur Errechnung der Grundsteuer 2025 dienen, noch in diesem Jahr neu festzulegen und zu veröffentlichen. Dies zur Information der Bürger und zur Rechtssicherheit, falls die Haushaltssatzung für 2025 nicht vor dem 01.10.2025 veröffentlich wird. Die Hebesteuersätze wurden vom Gemeinderat unverändert zu 2024 einstimmig beschlossen und werden gesondert zur Information veröffentlicht.