Der Ortsgemeinderat Virneburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2026 beschlossen, für die geleisteten, beitragsfähigen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Virneburg für die Jahre 2024 und 2025 wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben.
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, GVBl. 1995, Seite 175, in der jeweils gültigen Fassung und die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge (ABS wkB) der Ortsgemeinde Virneburg vom 12.06.2023 samt ihrer Anlagen.
Der Beitragsanspruch der Gemeinde entsteht für das Jahr 2024 mit Ablauf des 31.12.2024 bzw. für das Jahr 2025 mit Ablauf des 31.12.2025 (§ 8 ABS wkB). Die Gemeinde Virneburg besteht gemäß § 3 Abs. 1 ABS wkB aus einem einzigen Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit: Ortsgemeinde Virneburg).
Gemäß § 4 ABS wkB unterliegen der Beitragspflicht alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit der Ortsgemeinde Virneburg gelegenen Verkehrsanlage haben.
Ausnahme sind die Grundstücke, die unter die Übergangs- bzw. Verschonungsregelung des § 13 ABS wkB fallen:
Bei den Veranlagungen für die Jahre 2024 und 2025 fallen keine Grundstücke unter die Übergangs- bzw. Verschonungsregelung.
Die in 2024 und 2025 bei der Ortsgemeinde Virneburg angefallenen Kosten sind jeweils für den erfolgten Ausbau der Straßenbeleuchtung entstanden.
Höhe des beitragspflichtigen Aufwands, des Gemeindeanteils und Festsetzung des Beitragssatzes
Der Anteil der Ortsgemeinde Virneburg für die beitragspflichtigen Aufwendungen beträgt entsprechend § 10a Abs. 3 KAG i. V. m. § 5 ABS wkB 33 v. H.; demnach sind 67 % auf die Beitragspflichtigen umzulegen.
| Jahr | Beitrags-pflichtiger Aufwand | 33 % Gemeinde-anteil | Verbleibender Beitragsanteil | Beitragssatz je m² beitragspfl. Fläche |
| 2024 | 73.754,58 € | 24.339,01 € | 49.415,57 € | 0,250143 € / m² |
| 2025 | 44.191,73 € | 14.583,27 € | 29.608,46 € | 0,146393 € / m² |
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag für die Jahre 2024 und 2025 in Kürze versendet werden.