Der Ortsgemeinderat Bermel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2024 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2023, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 23.01.2024, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Bermel wird auf 0,000316 € festgesetzt.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.