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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße BLUMENWEG, oberes Teilstück im Ortsteil Wanderath

hier: Endgültige Beitragsveranlagung

Die Erschließungsmaßnahme zur erstmaligen Herstellung der Straße „Blumenweg“, oberes Teilstück, Ortsgemeinde Baar-Wanderath, ist abgeschlossen. Die Maßnahme umfasst die Kosten für die erstmalige Herstellung der kompletten Verkehrsanlage, die Lieferung und Aufstellung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen einschl. der Erdverkabelung, die anteiligen Kosten zur Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung sowie die Ingenieur- und Planungskosten in der Straße „Blumenweg“, oberes Teilstück, ab der Einmündung in die Straße „Birkenweg“ bis zum bereits ausgebauten Teil der Straße „Blumenweg“, Baar-Wanderath.

Nach § 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Im Gebiet Wanderath, Blumenweg, oberes Teilstück ist kein Bebauungsplan vorhanden. Bei Straßen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, darf die Heranziehung zu dem endgültigen Erschließungsbeitrag gemäß § 125 Abs. 2 BauGB nur erfolgen, wenn die Straße den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB entspricht. Diese Vorschrift enthält die einzelnen Aspekte der sog. planungsrechtlichen Abwägung, die bei einem Bebauungsplan abgearbeitet werden müssen. Der Rat der Ortsgemeinde Baar hat die planungsrechtlichen Abwägung durchgeführt und den bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB gefasst. Die Straße entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB.

Auf diese Baumaßnahme findet die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Ortsgemeinde Baar vom 28.11.2001 Anwendung. Entsprechend § 129 Abs. 1 BauGB und § 4 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Baar wird der Ortsgemeindeanteil auf 10 v.H. festgesetzt. Der beitragsfähige Aufwand für die Erschließung beträgt nach den tatsächlich entstandenen Kosten 117.078,21 €. Der Ortsgemeindeanteil beträgt gemäß § 129 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Baar 10 v.H. (= 11.707,82 €), so dass 90 v.H. (= 105.370,39 €) auf die Beitragspflichtigen umzulegen sind.

Die Straße „Blumenweg“, oberes Teilstück, ab der Einmündung in die Straße „Birkenweg“ bis zum bereits ausgebauten Teil der Straße „Blumenweg“, Baar-Wanderath, stellt einen selbständigen Ermittlungsbereich und somit ein einheitliches Abrechnungsgebiet dar. Der Beitragssatz wird je m² beitragspflichtiger gewichteter Fläche auf 24,184161 € festgesetzt. Bei der Vorausleistungserhebung in 2021: 27,161266 . Die jetzt durchzuführende endgültige Veranlagung führt aufgrund der anzurechnenden Vorausleistungserhebung für diese Maßnahme zu einer Beitragserstattung.

Baar, den 10.11.2022 — Erwin Augel
(Siegel der Ortsgemeinde Baar) — Ortsbürgermeister