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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung des Blumenwegs, oberes Teilstück, in der Ortsgemeinde Baar

Der Ortsgemeinderat Baar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.11.2022 den Beschluss gefasst, die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße entsprechend § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in seiner jeweils gültigen Fassung, als öffentliche Straße förmlich zu widmen.

Blumenweg, oberes Teilstück,

Ortsgemeinde Baar, Ortsteil Wanderath, Flur 12, Parz.-Nr. 29

Durch die Widmung erhält diese Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.

Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die gewidmete Straße ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3a LStrG). Träger der Straßenbaulast für die Straße ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Baar.

Die Verkehrsflächen dieser gewidmeten Gemeindestraßen sind in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.

Dieser kann während den Dienststunden

montags bis donnerstags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und

freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Widmungen vollziehen sich mit dieser Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen.

Der Widerspruch kann

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an vg-vordereifel@vpsko.rlp erhoben werden.

Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter

http://www.Verbandsgemeinde@vordereifel.eu aufgeführt sind.

"Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist."

Mayen, den 10.11.2022 — (Siegel) Alfred Schomisch
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel — Bürgermeister