Der Ortsgemeinderat Ettringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2025 beschlossen, für die komplette Fertigstellung der Erschließungseinheit der Straße „Breitenholz“, unteres Teilstück, Flur 4, Parzelle Nr. 625 und der abzweigenden Stichstraße, Parzelle Nr. 641, innerhalb des Bebauungsplangebietes „Auf Breitenholz“, Ortsgemeinde Ettringen, die endgültige Erschließungsbeitragsveranlagung durchzuführen.
Auf die Maßnahme finden die §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Ettringen (EBS) vom 15.08.2001 Anwendung.
Die gesamte Erschließungsmaßnahme umfasste im Einzelnen die erstmalige Herstellung der kompletten Verkehrsanlage, die Lieferung und Aufstellung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen einschl. der Erdverkabelung, die anteiligen Kosten zur Herstellung der Straßenoberflächenentwässerung, die Vermessungs- und Schlussvermessungskosten, die Bepflanzungskosten sowie die Ingenieur- und Planungskosten.
Die Straße „Breitenholz“, unteres Teilstück, Flur 4, Parzelle Nr. 625 und die abzweigende Stichstraße, Parzelle Nr. 641, innerhalb des Bebauungsplangebietes „Auf Breitenholz, Ortsgemeinde Ettringen, stellen einen gemeinsamen Ermittlungsbereich und somit ein einheitliches Abrechnungsgebiet dar.
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand und Festsetzung des Gemeindeanteils
Der beitragsfähige Gesamtaufwand beträgt nach der endgültigen Kostenzusammenstellung 374.471,79 €. Der Ortsgemeindeanteil beträgt gemäß § 129 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 der Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Ettringen 10 v.H. (=37.447,18 €), so dass 90 v.H. (=337.024,61 €) auf die Beitragspflichtigen umzulegen sind.
Festsetzung des Beitragssatzes
Der Beitragssatz für die endgültige Beitragsveranlagung wird je m² beitragspflichtiger gewichteter Fläche auf 17,801332 € festgesetzt.
Endgültige Abrechnung des Erschließungsbeitrages
Die endgültige Beitragsveranlagung für die Erschließung der Straße „Breitenholz“, unteres Teilstück, innerhalb des Bebauungsplangebietes „Auf Breitenholz“, führt bei den Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der in 2021 erfolgten Erhebung von Vorausleistungen zu einer Beitragserstattung.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die endgültigen Beitragsbescheide in Kürze durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zugestellt werden.
Ettringen, den 06.11.2025
Ortsgemeinde Ettringen — (Siegel)