Die Verbandsgemeindekasse Vordereifel macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Schmutzwassergebühren und Wassergebühren, wiederkehrende Beiträge Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Wasserversorgungseinrichtungen, wiederkehrender Ausbaubeitrag und sonstige Beiträge für das 4. Quartal 2024.
Unsere Bankverbindungen lauten:
| Bank | BIC/ IBAN |
| Kreissparkasse Mayen | MALADE51MYN |
| IBAN: DE81 5765 0010 0000 0002 57 |
| VR Bank RheinAhrEifel eG | GENODED1BNA |
| IBAN: DE71 5776 1591 0017 5759 00 |
| Raiffeisenbank MEHR eG | GENODED1KAI |
| IBAN: DE08 5706 9144 0005 6010 08 |
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz öffentlich gemahnt und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht umgehend nachzukommen.
Ebenfalls werden auch alle sonstigen festgesetzten und fälligen Abgaben, Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten etc., die nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beizutreiben sind, hiermit öffentlich gemahnt und die Schuldner aufgefordert, umgehend die Rückstände zu bezahlen.
Nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe dieser öffentlichen Abgaben-Mahnung werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung (AO) vom 13.06.1976, § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für den angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 EUR abgerundeten Betrages.
Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen, damit Vollstreckungsmaßnahmen nicht notwendig werden.
Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.
Ein SEPA-Lastschriftmandat hat viele Vorteile:
| • | Steuerpflichtige müssen sich nicht um Überweisungen kümmern und sparen so Zeit |
| • | Steuerpflichtige sparen bares Geld: Je nach Bank werden bis zu 3 Euro pro Abbuchung erhoben, die mit einer Einzugsermächtigung nicht fällig werden |
| • | Steuerpflichtige können nicht vergessen, die Zahlungen zu leisten und vermeiden so mögliche Mahngebühren |
| • | Auch die Erstattung eines Guthabens ist mit einem Lastschriftmandat einfacher |
Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Bettina Oswald 02651/8009-65 (b.oswald@vordereifel.de) und Jennifer Scherer 02651/8009-34 (j.scherer@vordereifel.de) zur Verfügung.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit ein solches SEPA-Mandat direkt im Internet auszufüllen.
Verwenden Sie hierfür einfach den folgenden QR-Code.