Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung eines Grenztermins in der Gemarkung Kottenheim im Bereich der K93 (Mayen – Kottenheim)

Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer,

es wird ein Grenztermin durchgeführt, in dem Flurstücksgrenzen nach § 17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bestimmt und abgemarkt werden sollen.

Ort/Treffpunkt: Bürgerhaus Kottenheim, Schulstraße 12, 56736 Kottenheim

Datum/Uhrzeit: 08.12.2025 10:00 Uhr

Folgende Flurstücke sind von der Verwaltungsentscheidung betroffen:

Flur 4, Flurstück:

171/27

Flur 5, Flurstücke:

331/19, 331/20, 331/21

Flur 6, Flurstücke:

16/43, 299/10, 302/5, 303/10, 304/13, 305/2, 311/7, 315/4, 316/6, 317/4, 326/1, 388/2, 391/1, 400/2, 402/1, 402/3, 411/1, 412/2, 425/2, 426/2, 427/1, 429/2, 431/2, 458/7, 460/9, 462/3, 462/6, 462/9, 463/6, 495/2, 501/3, 505/2, 505/47, 505/55, 505/62, 505/64, 514/2, 514/4, 514/6, 515, 516, 517, 518, 519/1, 521, 522, 605, 613/1, 1416/403, 1427/426, 1451/597, 1452/488, 1453/489, 1462/612, 1463/607, 1464/608, 1465/609, 1467/612, 1468/611, 1471/617, 1474/629, 1622/506, 1699/432, 1803/512, 2078/431, 2085/604, 2097/632

Als Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung). Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen anschließend bekannt gegeben.

Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit. Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können. Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich, elektronisch oder öffentlich bekannt gegeben.

Die Ihnen entstehenden Kosten für die Anwesenheit bei der Liegenschaftsvermessung oder die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stephan Schopp, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Weidenstraße 11, 56766 Ulmen

email info@vermessung-schopp.de Telefon 0 2676 – 95 210 57