Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung der Ortsgemeinde Lind

über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 22.01.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 21.01.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Lind erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbe-steuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Ortsgemeinde Lind setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.

für die Grundsteuer

a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  345 v. H.

b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  465 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf  —  400 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

56729 Lind, den 22.01.2025 (DS)
Wolfgang Spiering, Ortsbürgermeister