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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Aufruf zur Einreichung von Projekten in der LEADER-Förderperiode 2023-2027

Die LAG Osteifel-Ahr ist seit Ende des Jahres 2022 als LEADER-Region anerkannt. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir die Region auch in der neuen Förderperiode weiter nach vorne bringen. Dazu brauchen wir Ihre Ideen für neue und innovative Vorhaben! Projektträger können neben öffentlichen Institutionen auch Vereine und Verbände sowie Privatpersonen und Unternehmen sein.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:

Wohnen und Leben

Tourismus und Wirtschaft

Natur und Landschaft

Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze

Die Projektauswahlkriterien und Fördersätze sowie die Antragsunterlagen sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Weitere Informationen

Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:

Hannah Reisten

Regionalmanagement Osteifel-Ahr

Telefon +49 261 30439-27

hannah.reisten@sweco-gmbh.de

Ablauf des Auswahlverfahrens

1.

Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Geschäftsstelle (Verbandsgemeinde Adenau) (Eingang bis spätestens 01.04.2025).

2.

Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit (bspw. Vorlage aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.

3.

Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien (veröffentlicht im Downloadbereich der Homepage) und Festlegung des Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.

4.

Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den*die Projektträger*in zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann der Projektstart erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe inklusive relevanter Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) in die Projektauswahl einbezogen werden können. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.