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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung einer Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Lind

Der Ortsgemeinderat Lind hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 den Beschluss gefasst, die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße entsprechend § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in seiner jeweils gültigen Fassung, als öffentliche Straße förmlich zu widmen:

Straße

Parzellenbezeichnung

Nitzer Straße

Flur 7, Parz.-Nrn. 72/1 und 72/2,

Flur 10, Parz.-Nr. 85

Durch die Widmung erhält diese Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.

Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die gewidmete Straße ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3a LStrG).

Träger der Straßenbaulast für die v.g. Straße ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Lind.

Die Verkehrsfläche dieser gewidmeten Gemeindestraße ist in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.

Dieser kann während den Dienststunden

montags bis donnerstags

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

sowie

freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Widmung vollzieht sich mit dieser Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an

vg-vordereifel@vpsko.rlp erhoben werden.

Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter https://www.verbandsgemeinde@vordereifel.eu aufgeführt sind.

"Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist."

Mayen, den 13.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
(Siegel)
Alfred Schomisch, Bürgermeister