Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 509.320 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 545.460 Eur
Jahresfehlbetrag auf — 36.140 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 481.500 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf — 497.150 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -15.650 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 500 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 19.420 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -18.920 Eur
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 34.570 Eur
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 34.570 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 516.570 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 516.570 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 0 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A — 345 v.H.
- Grundsteuer B — 465 v.H.
b) Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 24,00 Eur
- für den zweiten Hund — 48,00 Eur
- für jeden weiteren Hund — 72,00 Eur
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.065.340,88 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2022 mit 19.954,16 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 insg. 2.085.295,04 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 56.640,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.028.655,04 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 36.140,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.992.515,04 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.02.2024 bis 23.02.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.