Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 433.150 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 446.640 Euro
Jahresfehlbetrag auf — 13.490 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 422.440 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf — 422.240 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 200 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 149.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 149.500 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 149.300 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 149.300 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 571.740 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 571.740 Euro
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 0 Euro
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 0 Euro
zusammen auf — 0 Euro
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer |
| - | Grundsteuer A — 345 v.H. |
| - | Grundsteuer B — 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer — 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund — 40,00 Euro |
| - | für den zweiten Hund — 80,00 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund — 130,00 Euro |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.477.712,74 Euro. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 33.056,68 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 2.510.769,42 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 19.050,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.529.819,42 Euro.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 13.490,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.516.329,42 Euro.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.02.2025 bis 26.02.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.