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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Arft für das Haushaltsjahr 2025 vom 06.02.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  433.150 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  446.640 Euro

Jahresfehlbetrag auf  —  13.490 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  422.440 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  422.240 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  200 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  149.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 149.500 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  149.300 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  149.300 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  571.740 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  571.740 Euro

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 Euro

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  0 Euro

zusammen auf  —  0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A  —  345 v.H.

-

Grundsteuer B  —  465 v.H.

b)

Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  —  40,00 Euro

-

für den zweiten Hund  —  80,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund  —  130,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.477.712,74 Euro. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 33.056,68 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 2.510.769,42 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 19.050,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.529.819,42 Euro.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 13.490,00 Euro beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.516.329,42 Euro.

Arft, den 06.02.2025
Markus Thiel
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.02.2025 bis 26.02.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Arft, den 06.02.2025
Markus Thiel
Ortsbürgermeister