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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vordereifel gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und über den Ort und die Zeit der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung

I. Genehmigung

Mit Bescheid vom 18.12.2025 - Az.: 63 P 610-12 - hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die folgende Genehmigung erteilt:

"Die von Ihnen am 03.12.2025 beantragte Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzugsplanes der Verbandsgemeinde Vordereifel für den Bereich der Ortsgemeinde Kehrig, „Sonderbaufläche erneuerbare Energien“ wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I S. 257) i. v. m. der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008, S. 22) erteilt."

II. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vordereifel liegt in der Gemarkung Kehrig, Flur 13.

Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Lageplan, der Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine blau gestrichelte Linie umgrenzt.

III. Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung, Behebung von Fehlern

Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB vom 23.09.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Vordereifel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1, Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

IV. Inkrafttreten

Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam.

V. Auslegung

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ab dem Tage dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel - Bauverwaltung - Zimmer A209, 56727 Mayen, Kelberger Straße 26, während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über den Inhalt der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft erteilt.

Mayen, 03.02.2026
Christoph Kicherer
Erster Beigeordneter