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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kottenheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 19.02.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 30.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  4.747.830 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  4.633.860 €

Jahresüberschuss auf  —  113.970 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  4.544.900 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  4.207.410 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  337.490 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  217.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.038.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 821.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  550.000 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  66.490 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  483.510 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  5.311.900 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  5.311.900 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  0 €

zusammen auf  —  0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden mit 1.200.000 € veranschlagt.

§ 4 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden nicht festgesetzt.

§ 5 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 6 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v.H.

- Grundsteuer B  —  465 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  24,00 Eur

- für den zweiten Hund  —  36,00 Eur

- für jeden weiteren Hund  —  48,00 Eur

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Wasserversorgung

1.1 Wassergebühr

Berechnungseinheit ist der Wasserverbrauch des laufenden Jahres. Die Gebühr beträgt je m3 verbrauchtes Wasser 0,91 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 % = 0,06 Eur/m3).

1.1.1 Die Vorausleistungen auf die Wassergebühren des Jahres 2024 je m3 verbrauchtes Wasser werden auf 0,91 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,06 Eur/m3).

1.2 Wiederkehrender Beitrag

Berechnungseinheit ist 1 m2 Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen. Der wiederkehrende Beitrag wird auf 0,14 Eur je m2 gewichteter Grundstücksfläche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m2).

1.2.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2024 werden auf 0,14 Eur je m2 Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m2).

1.3 Einmalige Wasserleitungsbeiträge

Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Wasserleitungsbeiträge für die erste Herstellung und den Ausbau der Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstückshausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum nach der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 2,2255 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,1456 Eur/m2).

§ 8 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt nach dem Jahresabschluss 9.834.081,36 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2022 mit 9.131,60 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 9.843.212,96 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 105.400,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 9.737.812,96 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 113.970,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 9.851.782,96 Eur.

Kottenheim, den 19.02.2024
Braunstein, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.02.2024 bis 06.03.2024 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Kottenheim, den 19.02.2024
Braunstein, Ortsbürgermeister