Die Verbandsgemeindekasse Vordereifel macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2025 folgende Abgaben (Steuer-, Gebühren- und Beitragsverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Schmutzwassergebühren und Wassergebühren, wiederkehrende Beiträge Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Wasserversorgungseinrichtungen, wiederkehrender Ausbaubeitrag und sonstige Beiträge für das 1. Quartal 2025.
Unsere Bankverbindungen lauten:
| Bank | BIC/ IBAN |
| Kreissparkasse Mayen | MALADE51MYN |
| IBAN: DE81 5765 0010 0000 0002 57 |
| VR Bank RheinAhrEifel eG | GENODED1BNA |
| IBAN: DE71 5776 1591 0017 5759 00 |
| Raiffeisenbank MEHR eG | GENODED1KAI |
| IBAN: DE08 5706 9144 0005 6010 08 |
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern-, Gebühren- und Beitragsverpflichtungen im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz öffentlich gemahnt und aufgefordert, ihrer Zahlungsverpflichtung umgehend nachzukommen.
Ebenfalls werden auch alle sonstigen festgesetzten und fälligen Abgaben, Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten etc., die nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beizutreiben sind, hiermit öffentlich gemahnt und die Schuldner aufgefordert, umgehend die Rückstände zu bezahlen.
Nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe dieser öffentlichen Abgaben-Mahnung werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen derselben fälligen Abgabenforderung anschließend zusätzlich ein personenbezogenes Mahnschreiben erforderlich, ist dieses nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LVwVG) und der Kostenordnung zum LVwVG für säumige Schuldner gesondert gebührenpflichtig. Zusätzlich fallen aufgrund des § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge an, für den angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 EUR abgerundeten Betrages.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nach den verwaltungsrechtlichen Vorgaben der gegen einen Abgabenbescheid eingelegte Widerspruch die Zahlungsverpflichtung nicht aufhebt.
Alternativ bietet sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Entsprechende Vordrucke zur Erteilung eines SEPA-Mandates wurden den Abgabenbescheiden beigefügt und stehen zusätzlich auf der Homepage unter https://www.vordereifel.de/rathaus/formulare/ zum Ausfüllen bereit. Verwenden Sie hierfür auch den folgenden QR-Code:
Bei Fragen diesbezüglich stehen Ihnen Frau Bettina Oswald 02651/8009-65 (b.oswald@vordereifel.de) und Frau Jennifer Scherer 02651/8009-34 (j.scherer@vordereifel.de) zur Verfügung.