Immer wieder kommt es vor, dass vereinzelte Bürgerinnen und Bürger davon überzeugt sind, dass der Ortsgemeinderat oder der Ortsbürgermeister für nahezu alle Streitigkeiten zwischen verschiedenen Parteien zuständig sind. Dies trifft leider nicht zu.
Wir können immer ein Gespräch mit den Streitenden suchen, versuchen zu vermitteln und letztlich auch Kontakte zu den zuständigen Behörden herstellen. Die Ortsgemeinde hat aber weder die Aufgabe noch die Befugnis, Maßnahmen zu ergreifen, für die andere Behörden wie z.B. Ordnungsamt oder Kreisverwaltung zuständig sind.
Leider gehen manche Mitbürger aus Enttäuschung hierüber und aus mangelnder Bereitschaft der Akzeptanz dieses Sachverhalts so weit, dass die Ortsgemeinde öffentlich diffamiert wird, Falschaussagen gestreut und völlig unangebrachte Beleidigungen ausgesprochen werden.
Daher möchte ich hier nochmal auf diese Problematik hinweisen und dafür werben, das Gespräch zu suchen. So können viele Missverständnisse vermieden werden.