Am Mittwoch, den 11.03.2026, findet um 18.00 Uhr im Gemeindebüro in Langenfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Langenfeld statt.
Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung sind alle Grundstückseigentümer, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Langenfeld Grundeigentum haben, eingeladen.
Grundeigentümer, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene, volljährige Person vertreten zu lassen.
Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorsitzenden |
| 2. | Totengedenken |
| 3. | Festsetzung der Anzahl der Stimmberechtigten |
| 4. | Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Langenfeld |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung der Übertragung von Aufgaben gem. § 6 Nr. 11-13 der Genossenschaftssatzung auf den Jagdvorstand |
| 6. | Beschlussfassung über eine neue Übertragungsvereinbarung |
| 7. | Bericht über durchgeführte Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2022-2025 |
| 8. | Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft für das Jahr 2026 |
| 9. | Mitteilungen/Verschiedenes |
Das Grundflächenverzeichnis nach dem Stand 12.02.2026 liegt in der Zeit vom 23.02.2026 bis 10.03.2026 beim Vorsitzenden Mario Heinrichs, Pfarrer-Thewes-Straße 1, 56729 Langenfeld, zur Einsichtnahme aus.
Sofern Eigentumsveränderungen nach dem 12.02.2026 eingetreten sind, so können diese bei der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Vorlage der Umschreibungsmitteilung nachgewiesen werden.