Das Entgelt für die Benutzung der in § 3 (1) genannten Räumlichkeiten wird wie folgt festgesetzt:
| 1. | Die Benutzungsgebühr beträgt pro Tag |
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| von Einzelpersonen 120,00 € |
| 2. | Bei Veranstaltungen mit Gewinn |
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| der Vereine und Gruppen 120,00 € |
| 3. | Für den halben Saal einschl. Foyer 80,00 € |
| 4. | Für die Benutzung des Foyers sowie die Benutzung |
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| der Toilettenanlage 50,00 € |
| 5. | Bei Veranstaltungen von Vereinen |
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| ohne Gewinn 30,00 € |
| 6. | Für die Benutzung des Gemeindehauses an den 4 |
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| Kirmestagen (pauschal) 300,00 € |
| 7. | Für Veranstaltungen im Rahmen |
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| der Brauchtumspflege 50,00 € |
| 8. | Sollte die Küche einschließlich Inventar (Foyer / Küche) |
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| benutzt werden, so erfolgt ein Zuschlag von 10,00 € |
| 9. | Bei Versammlungen und Vorstandssitzungen von Ortsvereinen und Gruppen wird kein Unkostenbeitrag erhoben. |
| 10. | Für die Benutzung des Telefons wird ein Kostenersatz in Höhe 0,30 € je Einheit erhoben. |
Sämtliche Nebenkosten sind im jeweiligen Nutzungsentgelt enthalten.
Der Beschluss erfolgte am Mittwoch, den 08.02.2023 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung.