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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus

Das Entgelt für die Benutzung der in § 3 (1) genannten Räumlichkeiten wird wie folgt festgesetzt:

1.

Die Benutzungsgebühr beträgt pro Tag

von Einzelpersonen 120,00

2.

Bei Veranstaltungen mit Gewinn

der Vereine und Gruppen 120,00

3.

Für den halben Saal einschl. Foyer 80,00 €

4.

Für die Benutzung des Foyers sowie die Benutzung

der Toilettenanlage 50,00

5.

Bei Veranstaltungen von Vereinen

ohne Gewinn 30,00

6.

Für die Benutzung des Gemeindehauses an den 4

Kirmestagen (pauschal) 300,00

7.

Für Veranstaltungen im Rahmen

der Brauchtumspflege 50,00 €

8.

Sollte die Küche einschließlich Inventar (Foyer / Küche)

benutzt werden, so erfolgt ein Zuschlag von 10,00 €

9.

Bei Versammlungen und Vorstandssitzungen von Ortsvereinen und Gruppen wird kein Unkostenbeitrag erhoben.

10.

Für die Benutzung des Telefons wird ein Kostenersatz in Höhe 0,30 € je Einheit erhoben.

Sämtliche Nebenkosten sind im jeweiligen Nutzungsentgelt enthalten.

Der Beschluss erfolgte am Mittwoch, den 08.02.2023 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Norbert Klapperich, Ortsbürgermeister