Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abwasserzweckverband Oberes Nettetal

Haushaltssatzung 2025

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 und des § 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GemO), § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vom 05.10.1999 und §§ 8 und 9 der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes Oberes Nettetal hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 10.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan 2024 wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan:  —  EUR

Erträge  —  996.429

Aufwendungen  —  996.429

Vermögensplan:  —  EUR

Einnahmen  —  2.440.000

Ausgaben  —  2.440.000

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen:

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

Kreditermächtigung:  —  0 EUR

Kredit zur Liquiditätssicherung:  —  100.000 EUR

(vorsorglicher Kassenkredit i.S.d. § 105 GemO)

§ 3

Der Zweckverband erhebt Betriebs- und Baukostenumlagen. Grundlage für die Erhebung dieser Umlagen sind die im Wirtschaftsplan veranschlagten Aufwendungen und Ausgaben, vermindert um die Deckungsbeträge, die als Erträge und Einnahmen von Dritten veranschlagt sind.

a) Betriebskostenumlage nach § 9 der Verbandsordnung

Insgesamt:

EUR

Verbandsgemeinde Brohltal

EUR

Verbandsgemeinde Vordereifel

EUR

Verbandsgemeinde Mendig

EUR

b) Investitionskostenumlage nach § 9 der Verbandsordnung

Insgesamt:

EUR

Verbandsgemeinde Brohltal

EUR

Verbandsgemeinde Vordereifel

EUR

Verbandsgemeinde Mendig

EUR

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 10.02.2025 mitgeteilt, dass gemäß §§ 5, 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V. m. § 97 Abs. 2 GemO, gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes Oberes Nettetal keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsicht vom 03.03.2025 bis 17.03.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung -, Zimmer 306, Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen, öffentlich aus.

Niederzissen, den 14.02.2025
gez. Johannes Bell
Verbandsvorsteher