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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Münk für das Haushaltsjahr 2026 vom 18.02.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

430.560 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

448.410 Eur

Jahresfehlbetrag auf

17.850 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

406.030 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

405.640 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

390 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

138.500 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

879.300 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

- 740.800 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

560.410 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

560.410 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

1.104.940 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

1.284.940 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

-180.000 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions­förderungs­maßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

560.410 Eur

zusammen auf

560.410 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 700.000 Eur festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

24,00 Eur

-

für den zweiten Hund

32,00 Eur

-

für jeden weiteren Hund

44,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.062.135,97 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags 2024 mit 71.483,91 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insgesamt 1.990.652,06 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 22.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.968.482,06 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 17.850,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 1.950.632,06 Eur.

Münk, den 18.02.2026
Marita Heimermann
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 18.02.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2026 bis 11.03.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Münk, den 18.02.2026
Marita Heimermann
Ortsbürgermeisterin