Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 430.560 Eur |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 448.410 Eur |
| Jahresfehlbetrag auf | 17.850 Eur |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 406.030 Eur |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 405.640 Eur |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 390 Eur |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 138.500 Eur |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 879.300 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 740.800 Eur |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 560.410 Eur |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 560.410 Eur |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 1.104.940 Eur |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 1.284.940 Eur |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | -180.000 Eur |
| 1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Eur |
| verzinste Kredite auf | 560.410 Eur |
| zusammen auf | 560.410 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 700.000 Eur festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
|
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
|
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - | für den ersten Hund | 24,00 Eur |
| - | für den zweiten Hund | 32,00 Eur |
| - | für jeden weiteren Hund | 44,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.062.135,97 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags 2024 mit 71.483,91 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insgesamt 1.990.652,06 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 22.170,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.968.482,06 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 17.850,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 1.950.632,06 Eur.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 18.02.2026 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2026 bis 11.03.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.