Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Solarpark 1“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss
In der öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 hat der Ortsgemeinderat von Reudelsterz den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplanverfahren gefasst und am 22.01.2026 die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
II. Geltungsbereich Planungsinhalt und Verfahren
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Reudelsterz, Flur 5, Flurstück 1/1 (tlw.). Er ist in dem nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Übersichtsplan ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Die Ortsgemeinde Reudelsterz kommt hier einem Antrag eines Investors auf Ausweisung einer Fläche für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück des ehemaligen Sportplatzes nach.
Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“.
III. Veröffentlichungs- und Auslegungsdauer
Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark 1“ – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext und der Begründung einschl. Vorhabenplan können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.03. bis zum 02.04.2026
unter
www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Reudelsterz / Solarpark 1
im Internet eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichung und Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder auf anderem Wege, (z.B.in Textform, per Fax, während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel oder in sonstiger geeigneter Form) vorgebracht werden.
Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de
Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in dem normativen Teil der Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB sind verfügbar:
| 1. | Begründung einschließlich Umweltbericht mit Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; weiterhin mit Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes sowie die voraussichtlichen Umweltauswirkungen und das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; ferner mit Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Bilanzierung des Eingriffs und Empfehlungen für Festsetzungen; |
| Bestandteil des Textes des Umweltberichtes ist ein landespflegerischer Bestandsplan; Stand Februar 2026 | |
| 2. | Artenschutz |
| a) | Planunterlagen |
| • | Artenschutzrechtliche Stellungnahme für die Errichtung einer PV-Anlage in Reudelsterz, Stand September 2025 |
| - | Beschreibung des Plangebietes und der Wirkfaktoren |
| - | Rechtlicher Rahmen |
| - | Methodik der Erhebungen |
| - | vorgefundene Tierarten (Vögel und Fledermäuse) |
| - | Bewertung etwaiger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände |
| - | Hinweise zur Umsetzung des Verfahrens (Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahme) |
| - | Zusammenfassung |
| - | Quellenverzeichnis und Fotodokumentation |
| b) | Stellungnahmen |
| - | Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 07.07.2025 |
| 3. | Natur- und Biotopschutz / Flächeninanspruchnahme |
| a) | Planunterlagen |
| Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand Februar 2026 |
| b) | Stellungnahmen |
| - | Landwirtschaftskammer vom 07.08.2025 |
| 4. | Planunterlagen zum Immissionsschutz und zum Schutzgut Mensch |
| a) | Planunterlagen |
| • | Maibach & Ronig Architekt und Beratender Ingenieur PartGmbB: Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten), Stand 18.06.2024 |
| b) | Stellungnahmen |
| - | Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bauleitplanung vom 18.08.2025 zur Elektromagnetik |
| 5. | Stellungnahmen zum Schutzgut Boden |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 14.08.2025 zu Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund |
| - | Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wasserwirtschaft vom 31.07.2025 |
| 6. | Stellungnahmen zum Schutzgut Wasser |
| - | Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wasserwirtschaft vom 31.07.2025 |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 29.07.2025 zur Allgemeinen Wasserwirtschaft/ Starkregenvorsorge |
| 7. | Stellungnahmen zum Schutzgut Klima/Luft |
| - | keine |
| 8. | Stellungnahmen zum Schutzgut Landschaft |
| - | Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Naturschutz, vom 07.07.2025 |
| 9. | Stellungnahmen zum Schutzgut Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte, vom 08.07.2025 |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, vom 31.07.2025 wegen benachbarter archäologischer Fundstellen |