Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Baar für das Haushaltsjahr 2026 vom 19.02.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 22.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.290.190 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.488.120 €

Jahresfehlbetrag auf

197.930 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.184.620 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.288.570 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-103.950 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

94.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

301.800 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 207.800 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

328.710 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

16.960 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

311.750 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

1.607.330 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

1.607.330 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5

Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24,00 Eur

- für den zweiten Hund

48,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

100,00 Eur

§ 6

Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.592.358,02 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 254.271,74 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 4.846.629,76 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 1.320,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 4.847.949,76 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 197.930,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 4.650.019,76 Eur.

Baar, den 19.02.2026
Erwin Augel
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2026 bis 11.03.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Baar, den 19.02.2026
Erwin Augel
Ortsbürgermeister